Allgemeine Informationen zu den Mitwirkungsorganen
Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz existieren an unserer Schule als dem Mitwirkungsgesetz entsprechende Gremien zur Mitarbeit der Eltern (§ 11, § 1 und § 5 des Gesetzes über die Mitwirkung im Schulwesen).
- Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der jeweiligen Klasse beteiligt.
- In der Schulpflegschaft ergeben sich Inhalt und Umfang der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten aus dem Erziehungsauftrag und aus dem Auftrag der Schule.
- Die Schulkonferenz berät und entscheidet beispielsweise über zusätzliche Schulveranstaltungen, über Einführung von Lernmitteln, über die Zusammenarbeit mit anderen örtlichen Einrichtungen und über Anträge der vorgenannten Mitwirkungsorgane.
Alle genannten Gremien tagen mindestens zweimal im Schuljahr. Daraus entstehen unterrichtsfördernde Kooperationen mit der Elternschaft.
Schulkonferenz 2022/2023
- 1. Vorsitzende: Frau Münster
- Stellvertreterin: Frau Steckel
Eltern:
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Herr Laakmann |
Lehrer:
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Frau Broska |
Frau Schroer |
Frau Deselaers
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Frau Meyer |
Frau Hofmann
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Frau Schröder |
Frau Milkereit-Hermsen
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Frau Happe |
Frau Scheffers
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Frau Kann |
Frau Steckel
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Schulpflegschaft 2022/2023
- 1. Vorsitzender:
- Stellvertreterin:
Klassenpflegschaften:
- 1a Frau Loskand/Frau Lenßen
- 1b Frau Schroer/Herr van den Brand
- 1c Frau Meyer/Frau Vosseler
- 2a Frau Happe/Frau Branz
- 2b Frau Schröder/Frau Kenter
- 3a Frau van den Brand/Herr Brauers
- 3b Herr Laakmann/Frau Wenten
- 4a Frau Kann/Frau Basener
- 4b Herr Branz/Herr Lemmen