Allgemeine Informationen zu den Mitwirkungsorganen
Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz existieren an unserer Schule als dem Mitwirkungsgesetz entsprechende Gremien zur Mitarbeit der Eltern (§ 11, § 1 und § 5 des Gesetzes über die Mitwirkung im Schulwesen).
- Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der jeweiligen Klasse beteiligt.
- In der Schulpflegschaft ergeben sich Inhalt und Umfang der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten aus dem Erziehungsauftrag und aus dem Auftrag der Schule.
- Die Schulkonferenz berät und entscheidet beispielsweise über zusätzliche Schulveranstaltungen, über Einführung von Lernmitteln, über die Zusammenarbeit mit anderen örtlichen Einrichtungen und über Anträge der vorgenannten Mitwirkungsorgane.
Alle genannten Gremien tagen mindestens zweimal im Schuljahr. Daraus entstehen unterrichtsfördernde Kooperationen mit der Elternschaft.
Schulkonferenz 2023/2024
1. Vorsitzende: Frau Münster
Stellvertreterin: Frau Steckel
Eltern: | Herr Laakmann | Lehrer: | Frau Broska |
Herr van den Brand | Frau Deselaers | ||
Frau Meyer | Frau Hofmann | ||
Frau Schröder | Frau Milereit-Hermsen | ||
Fau Happe | Frau Scheffers | ||
Frau Eschweiler | Frau Steckel |
Schulpflegschaft 2023/2024
1. Vorsitzender: Herr Laakmann
Stellvertreter: Herr van den Brand
Klassenpflegschaften:
- 1a Frau Eschweiler/Frau Baaken
- 1b Frau Hofer/Frau Wagner
- 2a Frau Loskand/Frau Lenßen
- 2b Frau Schroer/Herr van den Brand
- 2c Frau Meyer/Frau Vosseler
- 3a Frau Happe/Frau Branz
- 3b Frau Schröder/Frau Kenter
- 4a Frau van den Brand/Frau Brauers
- 4b Herr Laakmann/Frau Wenten